Mindestanlage
Bei der Mindestanlage handelt es sich um den Betrag, den ein Anleger im Minimum aufbringen muss, damit eine Beteiligung an einem Fonds möglich wird. Die Höhe dieses Mindestbetrages variiert von Fonds zu Fonds. Die Fondsgesellschaften entscheiden über die Höhe des Mindestbetrages und veröffentlichen diese dann in ihrem Verkaufsprospekt. Es gibt aber auch Zahlungen, die nach der Eröffnung eines Fonds anfallen. Hier können ebenfalls Mindestbeträge in verschiedenen Stufen fällig werden.
Die Fondsgesellschaft kann aber auch für andere Investments Mindestbeträge verlangen. Gibt es einen festgelegten Sparplan, nach dem sich ein Anleger an einem Fonds beteiligt, so kann auch hier eine Mindestanlage fällig werden. Doch Mindestanlagen existieren nicht nur bei Fonds, sondern können auch bei anderen Anlageformen, wie etwa Bundesschatzbriefen, fällig werden.