Joint Venture
Der Begriff Joint Venture bedeutet zu Deutsch Gemeinschaftsunternehmen. Darunter versteht man gewissermaßen eine gemeinsame Form der Tochtergesellschaft zu der mindestens zwei rechtlich aber auch wirtschaftlich getrennte Unternehmen gehören. Während dessen kommt es zur Gründung einer rechtlich selbständigen und neuen Geschäftseinheit. Daran sind die Gründungsgesellschaften gänzlich mit ihrem Kapital und im Wesentlichen ebenfalls mit Ressourcenanteilen an Schutzrechten, Technologie, Marketing und technischem Know-How sowie Betriebsanlagen gleichermaßen beteiligt.