Bezugsrecht
Das sogenannte Bezugsrecht ermöglicht es den Aktionären einer bestimmten Aktiengesellschaft, vollkommen jungen Aktie entsprechend der bis dahin angesammelten Beteiligung des Grundkapitals zu kaufen. Es geht vor allem darum das den Aktionären keinerlei Nachteile wegen der geplanten Kapitalerhöhung, in Form von Vermögenseinbußen oder eventuell auftretenden Stimmrechtsverschiebungen entstehen können. Wer als Aktionär nicht daran interessiert ist an der vorher geplanten Kapitalerhöhung teilzunehmen, kann in diesem Fall sein Bezugsrecht auch an der Börse zum Kauf anbieten.